Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BoB-Event Organisation
Inhaber: Wilhelm Jordan
Hauptstr. 68 A, 56566 Neuwied
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der BoB-Event Organisation, Inhaber Wilhelm Jordan (nachfolgend „Auftragnehmer“), die mit Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.
(2) Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (per E-Mail ausreichend) oder durch Gegenzeichnung des ergagierten Angebots durch den Kunden zustande.
(3) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen (z. B. Eventplanung, Beschallung, technische Betreuung) ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. der individuellen Leistungsbeschreibung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im individuellen Vertrag bzw. Angebot vereinbarten Preise.
(2) Kleinunternehmerregelung: Der Auftragnehmer weist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder vor Beginn der Leistungsausführung eine angemessene Anzahlung (z. B. 30 % des Gesamthonorars) zu verlangen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Wird dem Auftragnehmer die Ausführung der Leistung durch fehlende Mitwirkungshandlungen des Kunden erschwert, verzögert oder unmöglich gemacht, trägt der Kunde den daraus entstehenden Mehraufwand.
(3) Der Kunde sorgt bei Veranstaltungen für eine ausreichende und sichere Stromversorgung sowie den Schutz von eingebrachtem Equipment vor Witterungseinflüssen und Vandalismus durch Dritte.
§ 5 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Aufwand und den entgangenen Gewinn zu. Sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt folgende Stornostaffel bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung:
Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
Ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Absage oder Ausfall von Veranstaltungen (Höhere Gewalt)
(1) Bei Absage der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Verbote, Streik) oder akuter Krankheit des Auftragnehmers werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.
(2) Bereits erbrachte Teilleistungen des Auftragnehmers (z. B. Vorbereitungszeit, Materialmiete) sind vom Kunden zu vergüten.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Der Kunde haftet für Schäden an den vom Auftragnehmer bereitgestellten Geräten und Instrumenten, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Gäste oder Dritte während des Events verursacht werden, sofern der Kunde seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Neuwied).
